Ausleihbedingungen :
Die Anlage wird vorrangig an alle Vereine und Schulen im Stadtgebiet Salzgitters vergeben.
Darüber hinaus kann die Anlage auch außerhalb des Stadtgebietes Salzgitter zur Verfügung gestellt werden.
Der Nutzungsantrag
ist an
Adresse: Leipziger Weg 19,
E-mail : bjoern.lippold @ gmx.de
oder per Kontakt Formular am unteren Ende der Seite zu stellen!
Die EZM-Anklage wird nur mit einem vom NLV-Kreis zu benennenden Bediener der Anlage ausgeliehen.
Der NLV-Kreis stellt dem ausleihenden Verein / Verband oder der Schule ein Nutzungsentgelt in Rechnung.
(Stand : 01.01.2007)
Vereine / Verbände / Schulen im Stadtgebiet 1.Tag 35,00 €
jeder weitere Tag 25,00 €
fremde Vereine / Verbände 1.Tag 50,00 €
jeder weitere Tag 25,00 €
nur Großanzeige pro Tag 20,00 €
Neben dem Nutzungsentgelt hat der Nutzer an den / die Bediener zu zahlen :
Aufwandsentschädigung für Transport, Auf- + Abbau
im Stadion am Salzgittersee je 12,50 €
außerhalb des Stadions 50,00 €
außerhalb mit 1 Stunde + längerer Anfahrt 80,00 €
Ein Kilometer-Geld von € 0,25 pro Kilometer,
die Kampfrichterentschädigung der Veranstaltung
und soweit erforderlich Übernachtungskosten.
Für gestellte Munition € 0,26 / pro Schuss.
Der NLV-Kreis übernimmt keine Haftung für den Ausfall der Anlage während einer Veranstaltung.
Die Bediener bemühen sich, die Anlage möglichst schnell wieder funktionsfähig zu bekommen.
Die Bediener sind als Bildauswerter oder Obmann Bildauswertung einzusetzen.
Der Nutzer stellt Strom (220 V) in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsortes sowie Arbeitsmaterial
(z.B. Leitern, Gerüst usw.) zum Aufstellen der EZM zur Verfügung.